Reisedokumente - was wird benötigt?
"Bei jedem Grenzübertritt - auch bei Reisen innerhalb der EU und im Schengenraum - wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch für kurze Abstecher in unsere Nachbarländer. Der Führerschein zählt nicht als Reisedokument. Im Ausland sollte also nie ein gültiger Reisepass oder Personalausweis fehlen - nur diese Dokumente belegen die Staatsangehörigkeit und Identität", fasst ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek das wichtigste zum Thema Reisedokumente bei Auslandsreisen zusammen. Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt somit eine Verwaltungsübertretung dar und ist sogar strafbar.
Darüber hinaus gibt es immer noch einige Mythen rund um Reisedokumente die sich hartnäckig halten. Der ÖAMTC klärt daher die wichtigsten Fragen und deckt die häufigsten Irrtümer auf.
Gültigkeit von Reisepass kontrollieren
Abgelaufener Pass: Entgegen vieler Meinungen darf man mit einem abgelaufenen Pass nicht überall hinreisen. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel: Österreich hat mit einigen europäischen Ländern, wie z. B. Deutschland oder Kroatien, ein Abkommen, das grundsätzlich ermöglicht, auch mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Pass einzureisen.
Einchecken: Sowohl Airlines als auch Kreuzfahrtschiffe verlangen in ihren Beförderungsbestimmungen einen gültigen Reisepass. Es kann also vorkommen, dass die Beförderung mit einem abgelaufenen Reisepass verweigert wird. Auch beim Einchecken in Hotels kann es mit einem abgelaufenen Pass zu Problemen kommen.
Nachbarländer: Selbst bei Reisen in Nachbarländer wie z. B. Tschechien oder die Slowakei kann die Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass verweigert bzw. können UrlauberInnen bei Antreffen im Land mit einem abgelaufenen Reisepass sogar gestraft werden.
Terminvergabe: Vor dem Urlaub sollte daher rechtzeitig die Gültigkeit aller Reisedokumente überprüft werden, um gegebenenfalls diese zu erneuern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es bei der Terminvergabe der zuständigen Behörden gerade vor und während der Reisesaison zu längeren Wartezeiten kommen kann.
"Pass" für Haustiere
EU-Heimtierausweis: Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, ist auch für dieses ein eigener "Pass", der sogenannte EU-Heimtierausweis, notwendig. Dieser ist bei TierärztInnen erhältlich. Weitere Informationen zu Reisen mit Hunden gibt es unter www.oeamtc.at/reisen-mit-hund.
Reisen mit Kindern
Pass & Vollmacht: Kinder bzw. auch Babys brauchen bereits ab dem Tag ihrer Geburt einen eigenen, gültigen Reisepass, um für internationale Reisen anerkannt zu werden.
Wenn Minderjährige ohne gesetzlichen Vormund oder mit nur einem Elternteil verreisen, sollte zusätzlich eine Vollmacht, also eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, mitgenommen werden - am besten in der jeweiligen Landessprache. "Wenn beispielsweise Großeltern mit ihren Enkelkindern verreisen, die Eltern geschieden sind und nur ein Elternteil mit dem Kind verreist oder Jugendliche ohne ihre Eltern in den Urlaub fahren, sollte aus Sicherheitsgründen eine solche Vollmacht mitgenommen werden, um Probleme bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden", sagt die ÖAMTC-Expertin. Auch Reedereien, Airlines und Hotels können eine solche Einverständniserklärung kontrollieren.
Verschiedene Sprachen: Vollmachten in verschiedenen Sprachen können kostenlos aus der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo/ oder unter www.oeamtc.at/allein-reisende-Kinder heruntergeladen werden. Manche Länder verlangen zudem, dass diese Vollmacht notariell beglaubigt ist - ein Blick in die ÖAMTC Länder-Info lohnt sich hierfür. Zusätzlich findet man dort alle Infos rund um Mitführpflichten, Verkehrsregeln im Ausland oder allgemeine Infos zu den jeweiligen Urlaubszielen.
Weitere Informationen unter: www.oeamtc.at/pass-irrtuemer
(red)