Das kosten Verkehrssünden im Ausland
„Vor dem Start in den Urlaub ist es daher nötig, sich über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren. Und was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Sie betont: „Reisende sollten sich im Sinne der Verkehrssicherheit unbedingt an die örtlichen Regeln halten."
Strafen für verschiedene Delikte
Alkohol am Steuer
Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen drastische Folgen. In Italien wird bei einer Alkoholisierung des Fahrers von mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt – sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt, dem drohen drei Monate Freiheitsstrafe. Generell drohen bei Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenze hohe Geldstrafen – so sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 EUR aufwärts.
Ohne Gurt
Wer den Gurt nicht anlegt, muss in Spanien mit einer Strafe ab 200 EUR rechnen. In Griechenland kostet der fehlende Gurt sogar 350 EUR.
Telefonieren am Steuer
Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. So sind in Frankreich mindestens 135, in Italien 165 EUR und in Spanien mindestens 200 EUR fällig.
Überhöhte Geschwindigkeit
Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man tief ins Börserl greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in Italien mindestens 175 EUR (nachts sogar nochmal ein Drittel mehr) und in der Schweiz umgerechnet ab 165 EUR.
Rotlichtverstoß
Der Strafrahmen für das „Überfahren" einer roten Ampel reicht in Deutschland von 90 bis 360 EUR. In Slowenien kostet das Delikt 300 EUR und in der Schweiz umgerechnet rund 225 EUR.
Falschparken
Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in Spanien mit bis zu 200 EUR gestraft, in Ungarn bis rund 275 EUR. Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Forderungen über ca. 200 EUR, weil sie vor Jahren ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort informieren", so die Juristin.
Wer Strafe rasch bezahlt, kann sparen
„Ist ein Verstoß geschehen, kommt man 'am günstigsten' davon, wenn man die Strafe gleich vor Ort zahlt oder so schnell wie möglich überweist", sagt die Juristin. In manchen Ländern werden bei rascher Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30% bei Begleichung binnen fünf Tagen möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag.
Offene Strafen in EU
vollstreckbar Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. „Verkehrssicherheitsrelevante Verstöße werden aufgrund eines optimierten Halterdatenaustauschs innerhalb der EU effektiver verfolgt. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden", rät Pronebner. „Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich."
Weitere Infos: ÖAMTC Rechtsberatung www.oeamtc.at/rechtsberatung, aktuelle Ein- und Rückreisebestimmungen www.oeamtc.at/urlaubsservice