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Koralle als Andenken? – Vorsicht beim Souvenirkauf im Urlaub

Wer für sich und seine Lieben Souvenirs aus dem Urlaub mitbringen möchte, soll gewarnt sein: Oftmals ist eine Genehmigung nötig – sonst ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich.

"Wer Produkte aus Tier- und Pflanzenarten kauft, die vom Aussterben bedroht sind, macht sich strafbar. Ein illegales Einführen in die EU kann Strafen bis zu 40.000 EUR und Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren zur Folge haben" ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar

Über 35.000 bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt – der Handel wird kontrolliert und wo nötig eingeschränkt bzw. gänzlich verboten. Für die Einfuhr zwar geschützter, aber erlaubter Souvenirs benötigt man eine gültige CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrgenehmigung.

Die Expertin rät: Urlauber sollten sich unbedingt vorab erkundigen, für welche Produkte ein generelles Ausfuhrverbot besteht und für welche man eine Bewilligung benötigt.

Vorsicht bei Strandfunden und Kunst

Beliebte Souvenirs, für die man eine Bewilligung benötigt, sind u.a. Schmuck aus verschiedenen Korallenarten, Produkte aus Reptilienhaut wie Gürtel oder Handtaschen, Schlüsselanhänger mit eingegossenen Seepferdchen sowie Objekte aus Wildvogel-Federn.

Auch bei Kunst und Antiquitäten ist Vorsicht geboten – diese dürfen in den meisten Ländern nur mit spezieller Genehmigung mitgenommen werden. Genereller Tipp zum Souvenirkauf: Im Zweifelsfall nimmt man vom Kauf lieber Abstand. Kosnar warnt außerdem: "Achtung bei Strandfunden – unter Muscheln und Schnecken können geschützte Arten sein."

Außerdem sollte man die landesspezifischen Bestimmungen zur Ausfuhr bestimmter Produkte kennen: So ist in Kroatien die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen sowie von Trüffeln ohne Genehmigung verboten. Und in Griechenland darf man keine Antiquitäten ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums ausführen.

Generell verboten

Generell verboten sind Produkte aus Hörnern, Zähnen und Fellen gefährdeter Tiere. Grundsätzlich als Souvenir verboten sind beispielsweise Musikinstrumente aus Schildkrötenpanzer sowie Schnitzereien aus Zähnen bzw. Hörnern von Elefant, Nashorn und Walknochen. Die Finger lassen sollte man auch von Produkten aus Wildkatzenfell und Taschen mit Leoparden- und Tigerfell. "Der Handel mit Shahtoosh-Tüchern, gefertigt aus der Wolle der gefährdeten Tibet-Antilope, ist strafbar", so die ÖAMTC-Expertin. "Alternativ eignet sich Pashmina aus Kashmir."

Zollfreigrenzen beachten

Unbedenkliche Souvenirs sind u.a. Handwerk aus Draht und Blech, Flechtarbeiten wie Körbe und Tischsets, Schmuck aus Glas und Steinen, Töpferwaren und Steinskulpturen. Doch auch die Einfuhr erlaubter Mitbringsel kann teuer werden – nämlich dann, wenn die Zollfreigrenze überschritten wird. Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von maximal 430 EUR bei Flugreisenden bzw. maximal 300 EUR bei anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden. Prinzipiell sollte man für alle Einkäufe Rechnungen haben – sonst wird der Warenwert vom Zoll geschätzt.

Alles Wissenswerte auf www.oeamtc.at/meinereise

Dieser Artikel wurde verfasst von:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 Teil des Redaktionsteams. Nun ist sie als freie Journalistin gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs und sucht für reisetipps.cc die besten Tipps heraus.

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