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Was Verkehrssünden im Ausland kosten

Alkohol- und Tempolimits, Telefonieren am Steuer, Parken : Wer demnächst eine Autoreise ins europäische Ausland plant, ist gut beraten, sich vorab über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren.

Die Strafen für Verstöße im Ausland weichen oftmals von den heimischen ab“, weiß ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. Die zu zahlenden Beträge sind teilweise weitaus höher. Und sogar Gefängnisstrafen drohen in Fällen, wo dies in Österreich nicht üblich wäre, so Tauer.

Wird man z. B. in der Slowakei alkoholisiert von der Polizei angehalten, kann man festgenommen werden – auch ohne einen Unfall verursacht zu haben. Immer wieder werden Strafsätze auch erhöht. In Deutschland ist die Strafe für Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung von 60 auf 100 EUR gestiegen.

Überblick über wichtige Verkehrsstrafen

Alkohol am Steuer

Generell drohen drastische Folgen bei Fahrten unter Alkoholeinfluss. In Großbritannien ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate möglich und die Geldstrafe ist nach oben unbegrenzt. In Schweden droht ab 1,0 Promille eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat. Und in Italien kann bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,5 Promille das Fahrzeug enteignet werden.

Telefonieren am Steuer

Wer ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. So sind in Italien 160 EUR, in Dänemark 200 EUR und in den Niederlanden und Großbritannien sogar 230 EUR fällig.

Überhöhte Geschwindigkeit

Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man tief ins Börserl greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in Norwegen mindestens 375 EUR, in Schweden 250 EUR und in Italien 170 EUR.

Falschparken

Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in den Niederlanden mit mindestens 95 EUR gestraft, in Spanien zahlen Parksünder bis zu 200 EUR und in Ungarn sogar bis zu 325 EUR.

Sparen beim Zahlen

In manchen Ländern werden bei sofortiger Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass in Höhe von 30% bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag. Frankreich gewährt ebenfalls Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen.

Offene Strafen aus dem EU-Ausland können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.

Wer einen ausländischen Strafzettel erhält, kann sich zur Klärung der Zahlungsverpflichtung an die ÖAMTC Rechtsberatung wenden. Alle Infos dazu: www.oeamtc.at/rechtsberatung

Neben den Verkehrsbestimmungen im Ausland findet man in der Länder-Info des Mobilitätsclubs alles zu notwendigen Kfz-Dokumenten, Maut und Vignette sowie viele weitere Infos zum Urlaubsland: www.oeamtc.at/laenderinfo

Überblick über die Verkehrsstrafen im pdf zum Download

Dieser Artikel wurde verfasst von:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 Teil des Redaktionsteams. Nun ist sie als freie Journalistin gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs und sucht für reisetipps.cc die besten Tipps heraus.

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