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Was Hunde im Urlaub brauchen

Wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen möchte, muss gut informiert sein – z.B. über die strengen Einreisebestimmungen inner- und außerhalb der EU. Je nach Reiseland müssen unterschiedliche Gesundheitsnachweise erbracht werden.

Der EU-Heimtierausweis muss bei jeder Reise mitgeführt werden – egal, ob EU oder Nicht-EU-Land. Er bestätigt die Impfung des Tiers gegen Tollwut und die Kennzeichnung per Mikrochip. Irland, Großbritannien und Malta schreiben außerdem vor, wie lange vor der Reise die Impfung erfolgt sein muss. Diese drei Länder verlangen – genauso wie Finnland und Norwegen – auch den Nachweis einer Bandwurmbehandlung. Diese muss ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden.

Weitere Bestimmungen

Tollwut-Antikörpertest

Reist man mit seinem Hund nach Mazedonien, Montenegro, Serbien, in die Türkei oder die Ukraine, ist ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper vor der Abreise verpflichtend. Ansonsten kann die Rückreise in die EU problematisch werden. Der ÖAMTC empfiehlt, sich rechtzeitig mit dem Tierarzt in Verbindung zu setzen.

Gesundheitszeugnis

Auch wenn man nur auf der Durchreise ist, muss man in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Russland und der Türkei ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Dieses darf nicht älter als zehn Tage sein und sollte nach Möglichkeit in Englisch oder der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein. Für Russland muss es außerdem notariell beglaubigt werden.

Kampfhunde

Für Kampfhunde wie Pitbull-Terrier oder Staffordshire-Bullterier gelten strenge Vorschriften. Deutschland, Großbritannien, Dänemark und Norwegen haben Sonderregelungen oder verbieten die Einreise mit Kampfhunden gänzlich.

Transport im Auto 

Wie man mit Hund zum Reiseziel kommt, muss gut überlegt sein. "Am wenigsten strapaziös ist es für den Vierbeiner, mit dem Auto zu reisen. Denn dann können Pausen nach eigenem Belieben und Notwendigkeit eingelegt werden", empfiehlt ÖAMTC-Expertin Kristina Tauer. „Zu vermeiden sind allerdings Fahrten in der Mittagshitze oder an klassischen Stautagen."

Außerdem muss der Hund entsprechend seiner Art und Größe im Fahrzeug gesichert werden. Zur Beförderung bieten sich Transportboxen oder spezielle Gurte an. Zwischen den Sitzreihen bzw. als Abgrenzung zum Kofferraumbereich sollte ein Netz oder Gitter angebracht sein.

Verhaltensregeln am Urlaubsort

Angekommen am Urlaubsort, gilt es einige ortsspezifische Regeln zu beachten. So müssen Hunde in vielen Ländern, darunter Italien, Kroatien und Portugal, an öffentlichen Plätzen Leine und Maulkorb tragen. In Kroatien und Portugal gilt außerdem an den meisten öffentlichen Stränden ein Hundeverbot – auch in Ungarn ist die Mitnahme von Hunden in Strandbäder nur selten erlaubt. Weiter nördlich – in Finnland, Norwegen und Schweden – sind die Vierbeiner in Restaurants nicht gern gesehen.

Alle Einreisebestimmungen für Tiere im jeweiligen Urlaubsland findet man in der Länder-Info des Clubs unter www.oeamtc.at/laenderinfo. Behilflich bei der Reisevorbereitung mit dem Hund ist die ÖAMTC Reise-Checkliste unter www.oeamtc.at/reisecheckliste.

Dieser Artikel wurde verfasst von:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 Teil des Redaktionsteams. Nun ist sie als freie Journalistin gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs und sucht für reisetipps.cc die besten Tipps heraus.

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