Urlaub in Italien oder Kroatien – was aktuell gilt
„Die Lage kann sich abhängig von den Infektionszahlen rasch ändern – daher ist es ratsam, sich sowohl kurzfristig vor als auch während des Urlaubs zu informieren", rät ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. „Grundsätzlich ist die Einreise nach Italien und Kroatien aus Österreich für Erwachsene mit einem 3G-Nachweis, dem 'Grünen Pass', möglich. Kinder sind bei der Einreise nach Italien ab sechs Jahren nachweispflichtig, in Kroatien erst ab zwölf Jahren." Achtung auf dem Weg nach Kroatien: Ab 23. August ist auch für den Transit durch Slowenien ein 3G-Nachweis fällig.
Details zu den 3G-Regeln
Getestet: Nötig ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests (in Kroatien nicht älter als 72 Stunden, in Italien maximal 48 Stunden alt) oder Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden), durchgeführt von einer offiziellen Teststelle.
Geimpft: In Italien ist ein Nachweis über die vollständige COVID-Schutzimpfung mit einem anerkannten Impfstoff nötig, wobei seit der letzten Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen.
In Kroatien benötigt man den Nachweis über die erste Teilimpfung vor mindestens 22, aber nicht mehr als 42 Tagen (bei Biontech/Pfizer, Moderna, Gamaleya/Sputnik V) bzw. nicht mehr als 84 Tagen (AstraZeneca) oder den Nachweis über die zweite Teilimpfung vor max. 270 Tagen. Eine One-Shot-Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Genesen: In Italien ist ein Nachweis über eine erfolgte Genesung nötig, das positive Testergebnis darf nicht älter als 180 Tage sein. In Kroatien sind die Regeln ähnlich – hier muss eine Infektion mindestens elf und maximal 180 Tage zurückliegen – oder man wurde in den sechs Monaten seit der Genesung einmal geimpft. Wer ohne 3G-Nachweis nach Italien fährt, muss eine fünftägige Quarantäne antreten und zum Abschluss einen negativen Test vorweisen.
In Kroatien müssen Reisende ohne 3G-Nachweis einen Corona-Test nachholen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne bzw. kann diese ohne Test nach zehn Tagen beendet werden.
In Italien ist vor der Reise außerdem eine Online-Registrierung mittels digitalem Passagier-Lokalisierungs-Formular, kurz „dPLF“, nötig. Bei Familien genügt es, wenn Minderjährige im Formular der Erwachsenen angegeben werden. Für Reisen nach Kroatien wird eine Registrierung empfohlen.
Einschränkungen im Land
In Italien sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und die Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands von einem Meter in der Öffentlichkeit Pflicht. "Seit Anfang August ist für den Besuch von z. B. Kinos, Museen oder Großevents sowie für den Innenbereich von Restaurants und Sporteinrichtungen ein 3G-Nachweis erforderlich – das gilt für Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahren", erklärt die Expertin Autofahrer in Italien müssen wissen: Sobald Personen aus verschiedenen Haushalten in einem Auto unterwegs sind, müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Beifahrersitz muss frei bleiben und in jeder weiteren Sitzreihe dürfen maximal zwei Personen auf den äußeren Plätzen sitzen.
In Kroatien gilt vor Ort aktuell Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab elf Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Tankstellen und sonstigen Dienstleistungsbetrieben. Der Mindestabstand beträgt 1,5 Meter.
Links und Erklärvideos zu den Registrierungsformularen, Infos zu Testmöglichkeiten vor Ort oder zu den Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich findet man tagesaktuell unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.