Fliegen mit Sondergepäck: Was zu beachten ist

Ob Skier im Winter oder Surfboard im Sommer: Wer Sportausrüstung mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte die Gepäckregeln der Fluggesellschaft genau prüfen. Meist fallen zusätzliche Gebühren an, und es gelten Vorgaben zu Größe und Gewicht.

Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp erklärt, worauf Reisende achten sollten, damit es am Flughafen keine bösen Überraschungen gibt und Sportausrüstung sicher und stressfrei am Urlaubsort ankommt.

10 Tipps für den Transport von Sportausrüstung

  1. 1. Die Richtlinien der Fluggesellschaft prüfen
  2. Verschiedene Fluggesellschaften haben unterschiedliche Richtlinien für den Transport von Sportgeräten. Fluggäste sollten sich vor der Reise über die spezifischen Richtlinien der Fluggesellschaft überprüfen, mit der sie fliegen. In diesen Richtlinien sind in der Regel die erlaubten Sportgeräte, Größen- und Gewichtsbeschränkungen sowie die damit verbundenen Gebühren aufgeführt.  
     
  3. 2. Gebühren vergleichen
  4. Die Mitnahme von Sportausrüstung kostet nicht bei jeder Airline gleich viel. Daher heißt es, die Preise der verschiedenen Fluggesellschaften zu vergleichen und die Kosten von Paketdiensten zu prüfen – je nach Reiseziel kann es günstiger sein, die Skier oder das Surfbrett per Post zu verschicken.
     
  5. 3. Richtig packen
  6. Wichtig ist, die Sportausrüstung sicher zu verpacken, um Schäden während des Transports zu vermeiden. Bei Bedarf geeignetes Verpackungsmaterial wie Polsterung, Luftpolsterfolie oder Hartschalenkoffer versenden, abnehmbare Teile entfernen und sie gegebenenfalls separat verpacken!.
     
  7. 4. Größen- und Gewichtsbeschränkungen kennen
  8. Es gibt auch Größen- und Gewichtsbeschränkungen, die die Fluggesellschaft für Sportgeräte vorschreibt. Für übergroße oder zu schwere Gegenstände können zusätzliche Gebühren anfallen oder besondere Abfertigungsmodalitäten erforderlich sein.
     
  9. 5. Ausrüstung deklarieren
  10. Bein Einchecken des Fluges muss die Sportausrüstung beim Flugpersonal angeben werden. Erforderlich sind genaue Angaben über die Art der Ausrüstung, die mitgeführt werden, ihre Abmessungen und etwaige besondere Handhabungsanforderungen.
     
  11. 6. Besondere Abfertigung
  12. Einige Fluggesellschaften bieten spezielle Abfertigungsdienste für Sportgeräte wie Ski und Snowboard an. Diese können dazu beitragen, dass die Ausrüstung sicher transportiert wird.
     
  13. 7. Beschränkungen prüfen
  14. Bestimmte Arten von Sportgeräten können zusätzlichen Beschränkungen oder Vorschriften unterliegen, insbesondere wenn sie gefährliche Materialien enthalten oder Sicherheitsbedenken aufwerfen. Dies gilt zum Beispiel für Tauchausrüstung mit Pressluftflaschen, Sportgeräte mit Lithium-Ionen-Akkus oder Lawinenausrüstung. Reisende sollten sich daher vorab bei ihrer Fluggesellschaft über die spezifischen Einschränkungen informieren, die für ihre jeweilige Ausrüstung gelten können.
     
  15. 8. Früh am Flughafen sein
  16. Grundsätzlich wird geraten, bei Kurzstreckenflügen zwei Stunden und bei Langstreckenflügen drei Stunden früher am Flughafen anzukommen, damit genügend Zeit für die Abfertigung und eventuelle zusätzliche Formalitäten für die Sportausrüstung ist.
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  18. 9. Versicherung erwägen
  19. Der Abschluss einer Reiseversicherung, die Sportausrüstung gegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl während des Transports absichert, ist eine Option. So ist man bei unvorhergesehenen Zwischenfällen beruhigt und finanziell abgesichert.
     
  20. 10. Gepäck bei der Ankunft überprüfen
  21. Die Sportausrüstung sollte auch gleich bei der Ankunft am Zielort auf Schäden oder Anzeichen von unsachgemäßer Handhabung überprüft werden. Wird etwa bemerkt - sofort der Fluggesellschaft melden und den Schaden mit Fotos dokumentieren.

Wenn die Sportausrüstung verloren geht

„Wenn Skier, Fahrrad oder Surfbrett bei der Ankunft nicht am Flughafen sind, können UrlauberInnen den eigentlichen Zweck der Reise nicht genießen", erklärt Nina Staub, Rechtsexpertin bei AirHelp. "Daher sollten Betroffene zunächst die Ausrüstung, die sie benötigen, mieten, bis das Gepäck geliefert wird – auch wenn es sich dabei um den gesamten Zeitraum handelt. Anschließend können SportlerInnen die Leihgebühr von der Fluggesellschaft einfordern. Dabei ist es wichtig, die Quittung aufzubewahren.“ 

Falls Skier, Fahrrad oder Surfbrett innerhalb von 21 Tagen nicht mehr auftauchen, können Reisende neben der Leihgebühr eine Erstattung in Höhe des Werts der Ausrüstung beantragen. "Dies erfolgt im Rahmen des üblichen Prozesses für verloren gegangenes Gepäck. Gegebenenfalls wird dafür ein Kaufbeleg des Gegenstands benötigt. Der Kauf eines neuen Sportgeräts auf Kosten der Fluggesellschaft ist in jedem Fall keine Lösung. Diese Option gilt in der Regel für wesentliche Gegenstände, wie etwa Alltagskleidung und Hygieneartikel", so die Expertin.