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Einreisebestimmungen in den europäischen Ländern

Wo dürfen wir gerade wie einreisen? Die Einreiseregelungen in den europäischen Ländern sind immer noch uneinheitlich. Wie Österreicher derzeit verreisen können, welche Auflagen gelten und wie es nach der Rückkehr nach Österreich aussieht - hier eine aktuelle Überblick.

Viele Länder haben wie Österreich zuletzt ihre Einreisebeschränkungen gelockert. Dennoch gibt es fast in allen Staaten nach wie vor unterschiedliche Auflagen bei der Einreise, weshalb man sich vor dem Verreisen unbedingt über die Einreiseregelungen im jeweiligen Zielland informieren sollte. Geimpfte und Genesene genießen bisher nur in einigen Ländern Vorteile.

In den meisten europäischen Ländern ist bei der Einreise ein negativer Coronatest vorzuweisen. Dabei gibt es zahlreiche unterschiedliche Vorgaben über die Art des Tests - ob etwa nur PCR-Tests der auch Antigen-Tests zugelassen sind - und die Dauer der Gültigkeit der Tests. Zusätzlich ist in vielen Ländern eine Registrierung vor Antritt der Reise verpflichtend. Nur in wenigen Ländern gilt nach wie vor eine zusätzliche Quarantänepflicht nach der Einreise oder sind touristische Einreisen gänzlich untersagt.

In einigen Ländern sind vollständige geimpfte Personen mit einem entsprechenden Nachweis von den geltenden Auflagen befreit. Diese sind: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Island, Kosovo, Kroatien, Litauen, Montenegro, Polen, Slowakei, Zypern und auf den portugiesischen Azoren sowie auf Madeira.

Zu beachten gelten beim Verreisen nach wie vor auch die Regelungen bei der Rückkehr nach Österreich. Diese sind mit 1. Juni erneut gelockert worden. Getestete, Geimpfte und Genesene können aus den meisten europäischen Ländern nun quarantänefrei einreisen. Eine Quarantänepflicht gilt nur mehr bei der Einreise aus Großbritannien, Russland, Ukraine, Belarus (Weißrussland), der Republik Moldau, der Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Albanien. Ausgenommen sind aber auch hier geimpfte und genesene Personen.

Bestimmungen zur Einreise aus Österreich

Ein Überblick über die derzeit geltenden Bestimmungen in den europäischen Ländern bei der Einreise aus Österreich:

Auflagenfreie Einreise für Einreisende aus Österreich:

Albanien, Belgien (nur für Einreisende aus Tirol und Vorarlberg Test- und Quarantänepflicht), Luxemburg (bei Einreise über den Landweg), Nordmazedonien, Rumänien und Schweiz (bei der Einreise über Land- und Wasserweg) sowie Liechtenstein und Slowenien (für Personen aus Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und Wien).

Einreise für Getestete (oder Getestete, Genesene, Geimpft) ohne zusätzliche verpflichtende Quarantäne:

Andorra: Testpflicht bei Aufenthalt von drei Tagen oder mehr.

Bosnien-Herzegowina: PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ein Transit durch den Korridor von Neum ohne Aufenthalt ist ohne Test möglich.

Bulgarien: Negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden), nachgewiesene überstandene Infektion oder vollständige Impfung.

Deutschland: Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis mindestens 14 Tage nach vollständiger Impfung oder Genesungsausweis. Online-Registrierung ist verpflichtend.

Frankreich: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sowie eidesstattliche Selbsterklärung zur Symptomfreiheit.

Griechenland: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder Genesenennachweis. Bei der Ankunft wird ein COVID-19-Schnelltest durchgeführt, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtende Registrierung für alle Einreisenden.

Italien: PCR- oder Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden. Einreisende müssen sich elektronisch im Voraus registrieren.

Kosovo: negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis.

Kroatien: negativer PCR-Test oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden oder Nachweis über durchgemachte Infektion oder vor mehr als 14 Tagen durchgeführte erste Teilimpfung oder vollständige Impfung.

Luxemburg: bei Einreise per Flugzeug muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der weniger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde, vorgewiesen werden. Bei Einreise über den Landweg gibt es keine Einschränkungen.

Malta: PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden.

Moldau: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden.

Monaco: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden.

Montenegro: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Nachweis über vorhandene Antikörper oder Nachweis über eine vollständige Impfung vor mindestens sieben Tagen.

Niederlande: Bei Einreise per Flugzeug muss ein negativer PCR-Test nicht älter als 24 Stunden vor Boarding oder ein negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sowie zusätzlich ein negativer Schnelltest maximal 24 Stunden vor Boarding vorgelegt werden. Bei Einreise per Bahn kann der negative PCR-Test maximal 72 Stunden alt sein. Bei der Einreise mit dem Pkw gilt derzeit keine Testpflicht.

Polen: PCR- oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene.

Portugal: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vor Boarding sowie Voraus-Registrierung. Auf der Insel Madeira sind genesene oder geimpfte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Auf den Azoren müssen bei längerem Aufenthalt am sechsten und zwölften Tag ab dem Datum, an dem der erste Test durchgeführt wurde, weitere Tests durchgeführt werden.

Schweden: bei der Einreise muss ein negativer PCR- oder Antigen-T,est nicht älter als 48 Stunden vorgezeigt werden, ansonsten wird die Einreise ausnahmslos verweigert. Die schwedische Regierung empfiehlt zudem eine siebentägige Selbstquarantäne sowie weitere Coronatests unmittelbar nach der Einreise sowie nach fünf Tagen.

Schweiz und Lichtenstein: Bei der Einreise per Flugzeug muss ein negativer Coronatest (PCR nicht älter als 72 Stunden, Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt werden. Bei der Einreise über den Land- oder Wasserweg gilt keine Testpflicht. Eine Vorab-Registrierung ist bei Einreisen per Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug nötig, ausgenommen sind Einreisen aus Grenzgebieten. Für die Einreise mit Pkw, Fahrrad oder zu Fuß gibt es keinerlei Auflagen.

Serbien: PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

Slowakei: Einreisende müssen sich spätestens bei der Einreise registrieren. Geimpfte (14 Tage nach Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff und 4 Wochen nach Erstimpfung mit Vektorimpfstoff) und Genesene können auflagenfrei einreisen. Andere volljährige Einreisende müssen sich nach der Einreise freitesten. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Heimisolation vorgeschrieben. Ein in Österreich durchgeführter Test ist weder notwendig noch hinreichend.

Slowenien: Personen mit Wohnsitz im Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und Wien, die in den vergangenen fünf Tagen nachweislich ununterbrochen in diesen Bundesländern aufgehalten haben, können ohne Auflagen einreisen. Alle anderen Einreisenden aus Österreich müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Andernfalls ist eine Quarantäne anzutreten.

Spanien: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sowie verpflichtende Online-Registrierung.

Tschechien: Einreise für Geimpfte, deren Erstimpfung mindestens 21 Tage her ist

Türkei: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sowie verpflichtende Registrierung.

Ukraine: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden

Zypern: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sowie elektronische Registrierung vor Einreise maximal 24 Stunden vor Abreise verpflichtend. Vollständig geimpfte Personen können uneingeschränkt einreisen. Zufalls-PCR-Tests nach Ankunft in Zypern können jederzeit auch bei vollständig Geimpften vorgenommen werden.

Quarantänepflicht für Einreisende aus Österreich

Belarus (Weißrussland): Bei der Einreise ist ein negativer PCR-Test nötig sowie eine zehntägige Heimquarantäne vorgeschrieben.

Belgien: Einreisende aus den Bundesländern Tirol und Vorarlberg, die als Risikogebiet eingestuft sind, müssen einen negativen Coronatest vorlegen und eine verpflichtende Quarantäne von mindestens sieben Tagen antreten. Die Quarantäne wird durch einen anschließenden negativen Coronatest beendet. Von Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in einer Roten Zone aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden.

Dänemark: Bei der Einreise ist ein negativer COVID-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen. Zudem müssen bei Ankunft am Flughafen ein Schnelltest durchgeführt und eine zehntägige selbstüberwachte Quarantäne angetreten werden. Eine Freitestung ist frühestens nach vier Tagen möglich. Ausgenommen von der Quarantäne sind Personen, die im Burgenland, Salzburg oder Niederösterreich wohnhaft sind. Für vollständig Geimpfte entfallen alle Einreisebeschränkungen.

Estland: Personen, die aus Österreich einreisen, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen und eine zehntägige Heimquarantäne absolvieren. Ein Freitesten ist frühesten nach sechs Tagen möglich. Ausgenommen von Test- und Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte oder genesene Personen (Vorlage eines Gesundheitszertifikates ist erforderlich).

Großbritannien: Bei der Einreise aus Österreich ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test mit mehr als 97% Spezifität vorzulegen sowie eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Zudem müssen sich Einreisende am zweiten und am achten Tag der Quarantäne (auch im Falle einer Freitestung am fünften Tag) einem Test auf eigene Kosten unterziehen.

Irland: Österreicher müssen sich verpflichtend registrieren und bei der Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorweisen. Zudem müssen sie eine 14-tägige Quarantäne absolvieren, ein Freitesten ist frühestens nach fünf Tagen möglich.

Island: Einreisende müssen sich verpflichtend registrieren sowie einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist, und eine fünftägige Quarantäne antreten. Zudem sind ein zweiter Test nach der Ankunft und ein dritter nach fünf Tagen verpflichtend. Ausgenommen von der Quarantäne ist, wer ein internationales Impfzertifikat oder eine Bescheinigung über eine überstandene Infektion vorlegen kann. Dennoch muss bei der Einreise ein Covid-Test durchgeführt werden.

Litauen: Einreisende müssen neben der Online-Registrierung und der Vorlage eines negativen Coronatests, der maximal 72 Stunden alt ist, auch eine zehntägige Quarantäne antreten. Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich. Ausnahmen bestehen für vollständig Geimpfte oder Personen, die nachweislich eine Coronainfektion durchgemacht haben.

Einreisen aus touristischen Gründen derzeit nicht erlaubt:

Finnland, Lettland, Norwegen, Russland und Ungarn

Alle aktuellen Reiseinformationen unter: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/ (APA / red) 

Dieser Artikel wurde verfasst von:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 Teil des Redaktionsteams. Nun ist sie als freie Journalistin gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs und sucht für reisetipps.cc die besten Tipps heraus.

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