Skip to Content

Coronavirus /COVID-19: Reiseversicherung und Stornierungen

Viele Fragen eröffnen sich für Menschen, die bereits Reisen für die nächsten Wochen und Monate gebucht haben. Welche Leistungen - im Falle einer Reiseversicherung - gedeckt sind, darüber gibt die Europäische Reiseversicherung Auskunft. Stand: 15.3.2020.

Pandemie

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen (UNO) hat COVID 19 am 11. März 2020 zur Pandemie, also zu einer Kontinente übergreifenden Infektionskrankheit erklärt und damit nochmals auf die globale Bedrohung durch das Coronavirus hingewiesen.

Maßnahmen in Österreich und Erreichbarkeit

Die Europäische Reiseversicherung ersucht, Anfragen zum Thema Coronavirus und Versicherungsschutz ausschließlich an corona@europaeische.at zu mailen. Derzeit sind die Mitarbeiter aufgrund der behördlich ab 16. März 2020 verfügten Maßnahmen nur eingeschränkt erreichbar. Weitere Infos: www.europaeische.at

Weltweit hohes Sicherheitsrisiko

Österreich hat seine Reisewarnungen drastisch erhöht: „Alle Länder weltweit werden auf ‚Hohes Sicherheitsrisiko‘ (Sicherheitsstufe 4 von 6) gesetzt“, teilte Außenminister Alexander Schallenberg am Donnerstagabend (12.3.) mit. Das Außenministerium rät dringend dazu, auf Reisen zu verzichten und bei Auslandsaufenthalten umgehend die Heimreise anzutreten. Die Unvorhersehbarkeit der Ausbreitung des Virus erfordere „eine besondere Wachsamkeit der Österreicherinnen und Österreicher. Wir raten daher dringend von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen ab und rufen dazu auf, nach Österreich zurückzukehren, solange noch Rückreisemöglichkeiten bestehen“, sagte der Minister weiter.

Die Situation ist derzeit vielfach unübersichtlich, es kommen laufend neue Reisebeschränkungen hinzu und eine Auslandsreise sollte derzeit keinesfalls angetreten werden.

Versicherungsschutz im Zusammenhang mit COVID-19

  • Für Kunden, die bereits im Ausland sind, deckt die Reiseversicherung grundsätzlich bei Erkrankung am COVID-19 – je nach Polizze – durch das Virus verursachte medizinische Kosten, Arzt und Krankenhaus.
  • Kunden, die bereits im Ausland sind und dort von einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 überrascht werden – aktuell werden mehr und mehr Länder auf Stufe 6 gesetzt -, müssen so schnell wie möglich zurück reisen (sie sind aber lt. Versicherungsbedingungen bis zu ehestmöglichen Ausreise längstens aber für maximal zwei Wochen weiter versichert).

Allerdings kommt es bereits an vielen Orten der Erde zu Einschränkungen der medizinischen Versorgung und es kann aufgrund des Coronavirus und der jeweils örtlichen behördlichen Notverordnungen die Hilfe nicht erbracht werden. Ein Rücktransport ist aufgrund der derzeitigen Reisebeschränkungen nur eingeschränkt oder nicht möglich.

Hilfe für den Rücktransport wird im Falle von Pauschalreisen auch durch den jeweiligen Reiseveranstalter sowie durch die österreichischen Botschaften, Konsulate und das Außenministerium versucht.

Kunden, die eine Auslandsreise antreten wollen

Wer aber jetzt eine Auslandsreise antreten will, ist NICHT versichert und jede Deckung ist ausgeschlossen. Ein Rücktransport wäre aufgrund der derzeitigen Reisebeschränkungen oft nur eingeschränkt, zeitlich verzögert oder nicht möglich. Auch die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten sind aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation eingeschränkt, weshalb eine medizinische Betreuung im üblichen Umfang im Ausland nicht gewährleistet werden kann.

„Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Ausbreitung des Coronavirus ist die weltweite Situation aktuell angespannt. Aufgrund der zur Zeit zunehmenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr empfiehlt das Außenministerium von allen nicht notwendigen Reisen dringend abzusehen. Österreichischen Reisenden im Ausland wird dringend geraten, von den derzeit noch bestehenden Rückreisemöglichkeiten Gebrauch zu machen.“ www.bmeia.gv.at

Die Situation ist derzeit vielfach unübersichtlich, es kommen laufend neue Reisebeschränkungen hinzu und eine Auslandsreise sollte derzeit keinesfalls angetreten werden.

Sich über Stornoregelungen informieren

Die Europäische Reiseversicherung empfiehlt, für gebuchte Pauschalreisen innerhalb der kommenden Tage dringend, sich mit dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisebüro in Verbindung zu setzen und sich über die geltenden Stornoregelungen zu erkundigen.

  • In Destinationen mit Reisewarnung wird großteils kostenfrei storniert oder umgebucht, meist für Reiseantritte bis 3.4., bei manchen Veranstaltern bis über Ostern hinaus.
  • Bei Buchung bei einer Airline, einem Hotel oder einer Plattform direkt setzen Sie sich mit diesen direkt in Verbindung und erkundigen Sie sich über die individuellen Regelungen.

Stornoversicherung im Zusammenhang mit COVID-19

Ist der Kunde im Rahmen einer Stornoversicherung gedeckt, wenn er aufgrund des Coronavirus erkrankt und die Reise nicht antreten kann? Nein, im Zusammenhang mit dem Coronavirus besteht kein Stornoschutz.

Greift die Stornoversicherung bei einer Sicherheits- (Stufe 4) oder Reisewarnung des Außenamtes (Stufe 5 oder 6)? Nein, auch eine Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) oder ein Sicherheitshinweis (Stufe 4) ist kein versicherter Stornogrund.

Tipp: Kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren Reiseveranstalter (bei Pauschalreisen) bzw. den jeweiligen Leistungsträger (bei einer individuell zusammengestellten Reise).

Wäre der Fall gedeckt, wenn ein Land die Einreise (kurzfristig) verweigert bzw. Einreiseverbote für bestimmte Länder verhängt? Nein, die Verfügung eines Einreiseverbotes ist als behördliche Verfügung nicht versichert (Art. 6, Punkt 1.10).

Tipp: Kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren Reiseveranstalter (bei Pauschalreisen) bzw. den jeweiligen Leistungsträger (bei einer individuell zusammengestellten Reise).

Seiten mit Informationen

Auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten finden Sie die ständig aktualisierte Liste an Reisewarnungen: www.bmeia.gv.at

Weitere Informationen Wie breitet sich das Coronavirus weltweit aus, wie sind die offiziellen Zahlen Infizierter und wieder Gesundeter? Eine Übersicht der Entwicklung der globalen Ausbreitung des Sars-CoV-2 sehen Sie hier: gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html

Auf der Seite des Sozialministerium wird aktuell über das Coronavirus und die Situation in Österreich informiert (samt Fachinformationen für medizinisches Personal und weiterführender Links u.a. zur WHO): www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus zusammengetragen vom ORF orf.at/corona/

Die Hotline der AGES der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Wien, lautet 0800 555 621, www.ages.at/startseite/

Die WHO hat eine Liste an Mythen zum Coronavirus zusammengestellt (engl.): www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/advice-for-public/myth-busters

Was tun, wenn Sie befürchten, selbst betroffen zu sein? Gehen Sie im ersten Schritt nicht zum Arzt, sondern rufen Sie das Gesundheitstelefon 1450 oder die Infoline Coronavirus 0800/555621 an. 

Dieser Artikel wurde verfasst von:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 Teil des Redaktionsteams. Nun ist sie als freie Journalistin gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs und sucht für reisetipps.cc die besten Tipps heraus.

Der Artikel hat Ihnen gefallen?
Wir freuen uns, wenn sie diesen teilen!

WEITERE news ARTIKEL

Auf Nummer sicher gehen — Foto: sutadimage / shutterstock.com

news • Service

Online-Plattformen: Wie man sich vor Fake-Angeboten wappnet

08. März 2024
Romantik Seehotel Jägerwirt — Foto: Anja Koppitsch Photography

news • Hotel

Mental Wellness auf der Turracher Höhe

27. Januar 2024
Kreativ im Urlaub — Foto: Radomir Gabric / Facettenreich32

news • Reisebüro

Schöpferische und kreative Entdeckungsreisen in Österreich

18. Januar 2024
Weitere news Artikel