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Was Autolenker in Europa mitführen müssen

Warnweste, Warndreieck und Autoapotheke gehören zur Pflichtausstattung eines Fahrzeugs, wenn man in Österreich unterwegs ist. Fährt man ins Ausland, können andere Bestimmungen gelten. Der ÖAMTC gibt Auskunft.

„Sinnvoll ist, sich vor der Abfahrt über die jeweiligen Mitführpflichten des Landes zu informieren – sonst drohen teilweise hohe Strafen", rät ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. Verwirrend sind die Bestimmungen zum Thema Warnweste, denn es wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Im Falle einer Mitführpflicht ist der Fahrer gesetzlich verpflichtet, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Tragepflicht hingegen bedeutet, dass der Fahrer oder alle Insassen im Falle eines Unfalls oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste am Körper zu tragen.

Diese Tragepflicht besteht in den meisten europäischen Ländern, sie muss jedoch nicht an eine Mitführpflicht gekoppelt sein. Eine derartige Regelung gibt es beispielsweise in Italien, Kroatien, Bulgarien, Polen, Ungarn und Luxemburg. „Wird ein Lenker in diesen Ländern ohne Warnweste im Fahrzeug von der Polizei angehalten, ist keine Strafe fällig", erklärt die Expertin. „Hat er aber einen Unfall und legt beim Verlassen des Fahrzeugs keine Warnweste an, muss er Strafe zahlen."

Überblick zu den Mitführpflichten

Warndreieck

Nahezu jedes europäische Land schreibt ein Warndreieck im Fahrzeug vor. Gleich zwei Warndreiecke müssen Pkw in der Türkei und auf Zypern mitführen – in Spanien gilt dies nur für inländische Fahrzeuge (auch Mietwagen). In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien sind nur Lenker von Gespannen von dieser Regelung betroffen.

Ersatzlampenset

In Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Albanien und Frankreich ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann – also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten. Aber auch anderswo sollte man für den Fall defekter Lampen gerüstet sein.

Ersatzreifen

Etwas mehr Platz im Fahrzeug braucht man in der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien – hier gehört ein Ersatzreifen zur verpflichtenden Grundausstattung. Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder ein -spray mitgeführt werden.

Feuerlöscher

Im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei gehört der Feuerlöscher zum verpflichtenden Repertoire. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mit an Bord haben. Eine Empfehlung zur Mitnahme eines Feuerlöschers gilt in Dänemark, Norwegen, Schweden und Ungarn.

Außerdem wichtig: „Die gesetzlichen Bestimmungen gelten generell auch für Mietautos", fügt Tauer an. „Im Falle einer Verkehrskontrolle ist der jeweilige Lenker verantwortlich und hat allfällige Strafen zu zahlen. Reisende sollten daher rechtzeitig überprüfen, ob das geliehene Fahrzeug vorschriftsgemäß ausgestattet ist."

Alle Mitführpflichten und weitere Verkehrsbestimmungen zu allen Ländern der Welt unter www.oeamtc.at/laenderinfo

Dieser Artikel wurde verfasst von:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 Teil des Redaktionsteams. Nun ist sie als freie Journalistin gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs und sucht für reisetipps.cc die besten Tipps heraus.

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